Das ist für diejenigen, die die Netze in Deutschland bauen und betreiben wollen, nicht ganz einfach. Schien es bis vor kurzem noch ausgemachte Sache zu sein, dass die Auktion für die 5G-Lizenzen in Deutschland im Herbst dieses Jahres über die Bühne gehen wird, stellt sich die Lage nun anders dar. Weil viele Unternehmen ihr Interesse am Erwerb einer 5G-Lizenz bekundet haben, möchte die Bundesnetzagentur erst über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln entscheiden, wenn sie die „interessierten Kreise“ angehört hat. Sie rechnet damit, dass sie bis Ende 2018 den Kriterienkatalog erstellt haben wird. Das bedeutet, dass die Auktion für die in Frage kommenden Frequenzen bei 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz nicht vor Frühjahr 2019 erfolgen kann.
Neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, wird die Bundesnetzagentur Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitstellen. Sie sind für autarke, lokale Funknetze für Anwendungen in der Industrie, in Gemeinden und in der Forst- und Landwirtschaft gedacht. Auch hierfür arbeitet die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln erst noch aus.
Während andere Länder, beispielsweise Großbritannien, die Lizenzen bereits versteigert oder wie Frankreich die Vergabe geregelt haben, verharren die Interessenten hierzulande im Wartestand. Wie sich das auf den Start der neuesten Mobilfunkgeneration auswirken wird, für die die Hardware ohnehin frühestens 2020 praxistauglich sein wird, bleibt abzuwarten. Käme es allerdings zu einer längerfristigen Verzögerung, könnte sich das negativ auf andere Innovationen auswirken.
Damit zumindest die Integration der bestehenden Infrastruktur in die kommende Mobilfunkgeneration mit ihrer immens hohen Bandbreite nicht zu Verzögerungen führt, schließen die Netzbetreiber ihre Mobilfunkstandorte mit Glasfaser an. Telefónica will diesen Ausbau beschleunigen und hat dafür Kooperationsverträge mit NGN FIBER NETWORK und Vodafone geschlossen.