Telefónica Germany stellt Ihnen die regulierten Roaming Dienste nur für vorübergehende Reisen in der EU zur Verfügung. Eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung liegt vor, wenn die Auslandsnutzung aller öffentlichen Mobilfunk-Kommunikationsdienste (alle enthaltenen Sprach-, SMS- und Datenkommunikationsdienste, einschl. MMS) die Inlandsnutzung und der Auslandsaufenthalt den Inlandsaufenthalt innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten überwiegt (jeweils > 50 %). Dabei gilt jeder Tag, an dem Sie sich im inländischen Netz eingebucht haben, als ein Tag des Inlandsaufenthalts. Eine Anwesenheit und Nutzung außerhalb der EU wirkt sich nicht nachteilig auf Ihre Möglichkeit aus, Roaming Dienste zu Inlandpreisen im EU-Ausland zu nutzen.
Weitere objektive Indikatoren für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung sind:
- eine lange Inaktivität einer bestimmten SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen oder sogar ausschließlichen Nutzung zum Roaming
- Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden zum Roaming.
Um das Risiko einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung von Roaming Diensten zu erkennen, wird Telefónica Germany die erforderlichen Daten bzgl. Aufenthalts- und Nutzungsindikatoren zusammengenommen und über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten speichern, verarbeiten und nutzen. Bei Feststellung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung wird Telefónica Germany Sie auf das festgestellte Verhaltensmuster hinweisen, bevor ein Aufschlag erhoben wird. Soweit Sie die missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung dann nicht innerhalb von zwei Wochen einstellen, ist Telefónica Germany berechtigt für die künftige Nutzung regulierter Roaming Dienste ab dem Zugang des Warnhinweises Aufschläge auf den Inlandpreis gem. Ziff. 3 zu erheben.